Wer heute Inhalte gestaltet, veröffentlicht oder teilt – sei es auf Social Media, einer Website oder für Kundenprojekte – bewegt sich automatisch im Bereich des Medienrechts. Das klingt erstmal nach dicken Gesetzestexten, Abmahnfallen und Unsicherheit. Aber keine Sorge: Mit ein paar Grundkenntnissen bist du schon sehr gut aufgestellt und kannst kreativ arbeiten, ohne ins rechtliche Fettnäpfchen zu treten.
Medienrecht – was gehört eigentlich dazu?
Medienrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern eine Mischung aus verschiedenen Bereichen: Urheberrecht, Bildrechte, das Kunsturhebergesetz (KUG), Datenschutz, Markenrecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Besonders relevant wird das Ganze für alle, die Inhalte gestalten oder veröffentlichen – also für Unternehmen, Agenturen, Selbstständige, Creator oder auch Non-Profits.
Urheberrecht – die wichtigste Grundlage
Ein wichtiger Bestandteil des Medienrechts ist das Urheberrecht. Es schützt alle kreativen Werke – egal ob Text, Bild, Musik, Video oder Design. Sobald du etwas Eigenes schaffst, das eine gewisse „Schöpfungshöhe“ erreicht (also individuell und kreativ ist), hast du automatisch Urheberrechte daran. Umgekehrt heißt das: Alles, was du nicht selbst erstellt hast, darfst du nicht einfach verwenden – auch dann nicht, wenn es öffentlich zugänglich ist.
Wenn du Inhalte von Dritten nutzen möchtest, brauchst du deren Erlaubnis. Diese erfolgt in der Regel über eine Lizenz, also die Erlaubnis zur Nutzung unter bestimmten Bedingungen – und idealerweise schriftlich.
Bildrechte – kleine Fehler, große Wirkung
Ein weiterer Grundstein im Medienrecht sind die Bildrechte. Ein häufiger Stolperstein im Alltag: Bilder werden einfach aus dem Netz kopiert und in Präsentationen, Instagram-Posts oder auf der Website verwendet. Das ist riskant – denn fast jedes Bild ist urheberrechtlich geschützt. Selbst Stockfotos unterliegen klaren Lizenzbedingungen. Nutze daher nur eigene Bilder, lizenzierte Stockfotos oder Bildmaterial, bei dem dir die Nutzungsrechte eindeutig vorliegen.
Besonders sensibel: Bilder, auf denen Personen zu sehen sind. Denn hier greift zusätzlich das Persönlichkeitsrecht bzw. das Kunsturhebergesetz.
Kunsturhebergesetz (KUG) – Personen auf Bildern
Sobald Menschen auf einem Bild zu erkennen sind, brauchst du grundsätzlich deren Einwilligung, um das Bild veröffentlichen zu dürfen. Ausnahmen gelten zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen oder wenn die Person nur „Beiwerk“ ist – etwa am Rande einer Landschaftsaufnahme. Besonders vorsichtig solltest du bei Kindern oder sensiblen Situationen sein. Die Einwilligung sollte am besten schriftlich erfolgen.
Und Achtung: Seit der DSGVO wird dieser Bereich noch strenger beurteilt – vor allem, wenn es um kommerzielle Nutzung oder Social Media geht.
Persönlichkeitsrechte – Respekt und Verantwortung
Neben der reinen Bildverwendung solltest du auch darauf achten, Menschen nicht bloßzustellen oder gegen ihren Willen in deinen Inhalten zu zeigen oder zu erwähnen. Das gilt für Bilder genauso wie für Zitate, Screenshots oder Aussagen über Dritte. Auch hier gilt: lieber vorher fragen, statt später diskutieren müssen.
Markenrecht – Logos, Produkte & Co.
Das Medienrecht umfasst auch das Markenrecht. Dieses schützt Namen, Logos, Produktdesigns und Slogans. Du darfst also nicht einfach das Logo eines bekannten Unternehmens in deinem Post verwenden – selbst nicht als „Beispiel“. Auch Produktbilder oder Verpackungen können problematisch sein, wenn du keine Erlaubnis zur Verwendung hast. Wenn du mit Marken arbeitest, kläre vorher die Nutzungsrechte – oder greife auf neutrale Alternativen zurück.
Lizenzen & Nutzungsbedingungen verstehen
Viele Inhalte, die du online findest, stehen unter sogenannten Creative Commons (CC)-Lizenzen. Diese erlauben eine Nutzung – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Hier ein paar der wichtigsten Lizenztypen:
- CC BY – Nutzung erlaubt, aber der Urheber muss genannt werden.
- CC BY-SA – Wie oben, aber abgeleitete Werke müssen unter der gleichen Lizenz stehen.
- CC BY-ND – Keine Bearbeitung erlaubt.
- CC BY-NC – Nur für nicht-kommerzielle Zwecke erlaubt.
Wichtig: Auch „nicht kommerziell“ wird streng ausgelegt – ein Post auf einem Unternehmensaccount zählt bereits als kommerziell. Du solltest außerdem immer korrekt zitieren, z. B.:
„Foto von Max Mustermann, via Unsplash, CC BY 4.0“.
Auch bei Stockplattformen wie Unsplash, Pexels oder Pixabay gibt es Einschränkungen. Nicht jede Lizenz erlaubt die Nutzung in Werbung, Printprodukten oder auf Social Media. Ein Blick in die jeweiligen Lizenzbedingungen lohnt sich.
Social Media & Website – was du rechtlich wissen musst
Für Websites und Social-Media-Kanäle gelten einige Pflichtangaben:
- Impressum – Muss auf jeder geschäftlichen Website und jedem Social-Profil mit einem Klick erreichbar sein.
- Datenschutzerklärung – Pflicht, sobald du Daten erhebst (z. B. durch Kontaktformulare, Cookies, Tracking-Tools).
- Cookies und Tools – Drittanbieter wie Google Fonts, YouTube oder Meta Pixel müssen DSGVO-konform eingebunden sein.
- Musik & Medien auf Social Media – Auch Reels, Stories oder TikToks unterliegen dem Urheberrecht. Nur lizensierte oder von der Plattform freigegebene Musik verwenden!
Was passiert bei Verstößen?
Verstöße gegen das Medienrecht können teuer werden: Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Schadensersatzforderungen oder sogar gerichtliche Auseinandersetzungen sind möglich. Gerade bei Bild- und Urheberrechtsverstößen ist die Hemmschwelle für rechtliche Schritte niedrig – und oft mit hohen Kosten verbunden.

Fazit: Kein Gesetzesprofi nötig – aber Grundwissen hilft
Medienrecht muss dich nicht blockieren – ganz im Gegenteil. Wer die wichtigsten Basics kennt, kann sich sicher und souverän im Netz bewegen. Es geht nicht darum, jedes Detail auswendig zu kennen, sondern Risiken zu erkennen und richtig einzuschätzen.
Wenn du eigene Inhalte nutzt, Rechte korrekt einholst und auf offene Lizenzen achtest, bist du auf einem guten Weg. Und bei Unsicherheiten gilt: Frag lieber einmal zu viel als einmal zu wenig – oder hol dir Unterstützung.
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