Barrierefreiheit im digitalen Raum wird für Unternehmen zunehmend zur Pflicht. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) schafft der Gesetzgeber einen klaren Rahmen, um Menschen mit Einschränkungen den Zugang zu digitalen Angeboten zu erleichtern – unabhängig davon, ob es sich um Webseiten, Apps, E-Commerce-Plattformen oder digitale Dienstleistungen handelt.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie auch ohne zusätzliche Hilfsmittel oder Unterstützung nutzbar sind – etwa durch Screenreader, Tastaturnavigation oder visuelle Anpassungsmöglichkeiten. Wer davon betroffen ist, welche Anforderungen konkret erfüllt werden müssen und welche Vorteile sich daraus ergeben, erklärt dieser Beitrag.

Ziel des Gesetzes

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz basiert auf der EU-Richtlinie „European Accessibility Act“. Ziel ist es, die digitale Teilhabe für alle Menschen zu gewährleisten – insbesondere für Personen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. In der Praxis bedeutet das: Digitale Inhalte und Funktionen sollen so zugänglich sein, dass sie ohne Barrieren genutzt werden können.

Besonders relevant ist das Gesetz für Unternehmen, die digitale Produkte verkaufen oder elektronische Dienstleistungen anbieten. Dabei geht es nicht nur um Websites im engeren Sinn, sondern auch um Kundenportale, Buchungssysteme, Online-Formulare, mobile Anwendungen, digitale Schulungsmaterialien oder Dokumente.

Wer ist betroffen?

Das Gesetz betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen bereitstellen – unabhängig von Branche, Rechtsform oder ob sie im B2C- oder B2B-Bereich tätig sind. Betroffen sind u. a.:

Sobald sich ein digitales Angebot an die Allgemeinheit richtet, greifen die Vorgaben des BFSG. Es spielt keine Rolle, ob das Angebot an Endverbraucher oder Geschäftskunden gerichtet ist.

Praxisbeispiele zur Einordnung

Ob das Gesetz im Einzelfall greift, hängt weniger von der Branche als von Art und Umfang der digitalen Angebote ab. Die folgenden typischen Szenarien helfen bei der Orientierung:

Diese Beispiele zeigen: Entscheidend ist nicht nur die Unternehmensgröße, sondern vor allem die Art der Produkte und der digitalen Leistungen.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, das Gesetz sieht Ausnahmen vor – insbesondere für sogenannte Kleinstunternehmen. Diese sind nicht verpflichtet, die Anforderungen umzusetzen, wenn sie:

Auch archivierte Inhalte, die vor dem jeweiligen gesetzlichen Stichtag veröffentlicht wurden und seither nicht mehr aktualisiert werden, gelten als ausgenommen. Unternehmen haben darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte unverhältnismäßige Belastung geltend zu machen. Dies muss jedoch im Einzelfall begründet und dokumentiert werden.

Eine erste Orientierung bietet die Selbsteinschätzung unter: bfsg-gesetz.de/check

Was sind die Anforderungen?

Für betroffene Unternehmen gelten klare Vorgaben, die sich an internationalen Standards wie der EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) orientieren. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

Diese Anforderungen gelten nicht nur für neue Inhalte, sondern auch für bestehende digitale Angebote, sofern sie regelmäßig aktualisiert oder aktiv genutzt werden.

Welche Vorteile hat digitale Barrierefreiheit?

Die barrierefreie Gestaltung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bietet auch eine Vielzahl von Vorteilen – sowohl strategisch als auch wirtschaftlich:

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Je nach Umfang der digitalen Angebote kann die Anpassung einige Zeit in Anspruch nehmen. Empfehlenswert ist ein schrittweises Vorgehen:

  1. Analyse: Prüfen Sie, welche digitalen Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sind und ob diese unter das Gesetz fallen.
  2. Bewertung: Identifizieren Sie Barrieren und definieren Sie Prioritäten.
  3. Planung: Entwickeln Sie ein konkretes Umsetzungskonzept mit realistischen Zeitplänen.
  4. Technische Umsetzung: Überarbeiten Sie Website, Dokumente, Videos, Formulare und andere Inhalte.
  5. Test & Kontrolle: Führen Sie Barrierefreiheits-Checks mit geeigneten Tools und Testnutzern durch.
  6. Schulungen & Sensibilisierung: Machen Sie auch intern deutlich, worauf es bei barrierefreier Kommunikation ankommt.

Fazit

Digitale Barrierefreiheit wird für Unternehmen verpflichtend – und ist gleichzeitig eine Chance für mehr Sichtbarkeit, bessere Nutzererfahrung und gesellschaftliche Relevanz. Wer frühzeitig handelt, sichert sich nicht nur rechtliche Konformität, sondern positioniert sich auch als verantwortungsbewusstes und zukunftsfähiges Unternehmen.

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